• Slider-Lupe

    Braesch Immobilien

  • Slider-Zollstock

    Braesch Immobilien

  • Slider-Tablett

    Braesch Immobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt. Der Inhalt der Offerte und weitere Mitteilungen sind in jedem Fall vertraulich zu behandeln. Eine Gewähr dafür, das alle Angebotsangaben richtig und das Objekt im Augenblick des Zuganges (Angebot) verfügbar ist, kann nicht übernommen werden. Alle dem Empfänger überlassenen Unterlagen sind vom Eigentümer bzw. Besitzer oder einer in dessen Auftrag handelnder Person dem Makler übergeben worden. Eine Haftung durch den Makler ist ausdrücklich ausgeschlossen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Vermietung bleiben vorbehalten. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn der Interessent von dem Ihm gemachten Angebot Gebrauch macht. Also: Abschluss eines notariellen Kaufvertrages, eines Miet - oder Pachtvertrages. Die Maklergebühr ist immer mit Abschluss des Vertrages, auch wenn er später nicht durchgeführt oder gar aufgehoben wird, fälig und verdient. Der Makler braucht beim Vertragsabschluss nicht selber mitgewirkt zu haben.

Der Angebotsempfänger ist damit einverstanden, dass der Makler auch für seinen Vertragsgegner tätig ist. Als Maklerprovision sind beim Einkauf von Immobilien, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, vom Käufer 5,95 % (Prozent) incl. 19 % (Prozent) MwSt. der Kaufsumme zu zahlen. Bei Vermietung und Verpachtung wird eine Provision von 3 Monatsmieten, bei Wohnungsvermietung 2 Monatskaltmieten, berechnet. Zusätzlich zu den Provisionen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von zur Zeit 19 Prozent erhoben. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages fällig. Sie ist zahlbar innerhalb 8 Tagen nach Rechnungserteilung. Ist dem Angebotsempfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, ist er verpflichtet, mich innerhalb von 5 Tagen unter Angabe der Quelle hierauf schriftlich hinzuweisen. Der Makler erhät auch bei Zwangsversteigerungen dann die Maklergebühr, wenn er dem Kunden beratend zur Seite gestanden, ihn auf die Möglichkeit hingewiesen hat. Sollten einzelne dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. Abweichungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Cuxhaven.

.sbox-content-image img
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ok Ablehnen